Das Ziel der Technologiestiftung Brandenburg ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet innovativer Technologien. Die enge Kooperation mit Partnern aus Berlin und Brandenburg ist dabei von großer Wichtigkeit.
Auszug aus der Satzung
(1) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der innovativen Technologien. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
(a) Förderung von Forschung und Entwicklung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und anwendungsorientierter Technologien bezogen auf Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in Wissenschaft und
Forschung.
(b) Förderung der Kooperation und des Technologie- und Wissenstransfers zwischen innovativen Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen des Landes Brandenburg.
Die Stiftung ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen zu vergeben, wenn nachgewiesen wird, dass diese Zuschüsse ausschließlich für die
steuerbegünstigten Zwecke bei dem Unternehmen verwendet werden und sichergestellt ist, dass die Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
(c) Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen.
(d) Organisation und Förderung gemeinsamer Projekte mit Wirtschaftsunternehmen, die Forschung zu innovativen Technologien durchführen sowie Organisation und Förderung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen, z. B. Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren.
(e) Vergabe von Stipendien an junge Wissenschaftler zur Fortbildung im In- und Ausland.
(f) Vergabe von Forschungspreisen für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet.
(2) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Voraussetzung für die Vergabe von Stiftungsleistungen ist, dass
die Förderungswürdigkeit hinreichend nachgewiesen wurde.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.